Samstag, 15. Januar 2011

Feststellungsbescheid für Taschenlampe

Feststellungsbescheid für Taschenlampe
 


Was es nicht alles gibt. Mittlerweile bedarf es sogar schon Feststellungsbescheide vom BKA (Bundeskriminalamt) für Taschenlampen. Im konkreten Fall ging es um eine Taschenlampe mit recht markanten Bezel (für alle, die mit dem Begriff nichts anfangen können, das sind die eckigen Zacken am Ende mancher Taschenlampen). Den originalen Feststellungsbescheid mit einem Bild von der absolut „gefährlichen Taschenlampe“ (*lach*) findet man unter diesem Link:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_186_taschenlampe.pdf

(bitte die URL kopieren und in die URL-Leiste einfügen)

Was man natürlich dem Hersteller vorhalten kann, es wird gesagt, dass es sich dabei um eine Taschenlampe handelt, die auch zur SV beworben wird., so heißt es auf der Homepage des Herstellers:
HL2 is the first self-defense portable flashlight of MicroFire."

Link: http://www.microfire.cn/en/product.asp?pid=52 (Bitte in die URL-Leiste kopieren.)

Trotzdessen ist es für mich einfach unverständlich, dass solche Gegenstände dem Führverbot unterliegen. Natürlich mag man mit den Bezeln anderen Personen einen Schaden zufügen können aber, kann man das nicht mit anderen Gegenständen auch?

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