Sonntag, 16. Januar 2011

Waffenamnestie … soviel dazu

Waffenamnestie … soviel dazu


Im Jahre 2009 wurde im Zuge der Waffengesetzveränderung (Grund dafür war der Amoklauf von Winnenden) eine Waffenamnestie beschlossen. Alle Bürger, die illegal besessene Waffen und / oder Munition los werden wollte – und dies laut aller Medien STRAFFREI – hatten die Möglichkeit dazu, diese bei der Polizei abzugeben. Worauf allerdings nicht hingewiesen worden war, dass Waffen in verschlossenen Behältern transportiert werden müssen (ausgenommen Personen, die einen Waffenschein besitzen – was allerdings sehr unwahrscheinlich ist). Die ersten Anzeigen kamen also schlussendlich schon, als die Omi bei der Polizei erschien und aus der Handtasche die o8 aus dem WK II (vom vor zehn Jahren verstorbenen) Opa abgeben wollte.

Heute erfuhr ich durch ein Internetforum (Link siehe unten) von folgendem Fall:

[ZITATANFANG]
Gericht: Beim Schießen mit Maschinengewehr Patrone mitgenommen




Aschaffenburg. Der Vorwurf des Staatsanwalts klingt hart:

Gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz hat ein heute 64-jähriger Lehrer aus dem Kreis Aschaffenburg verstoßen. 2800 Euro muss er als Strafe bezahlen und hat noch Glück, dass das Schöffengericht die Sache als minder schweren Fall einstufte. Sonst wäre der Mann für ein Verbrechen mit mindestens

einem Jahr Gefängnis bestraft worden.
Was war geschehen? Im Sommer 1966 war der Mann als junger Soldat bei der Bundeswehr.

Beim Schießen mit dem Maschinengewehr griff er in den Hülsensack in dem die nicht gezündeten Patronen
entsorgt wurden, fingerte ein Exemplar des Kalibers 30-06 mit der Kennzeichnung >DEN42 heraus und steckte es ein-als Souvenir. Ein schlechtes Gewissen hatte er dabei nicht: Der Inhalt des Hülsensacks wäre ohnehin im Müll gelandet. Gedanken machte er sich erst später. Obwohl da der Diebstahl längst vejährt war, drückte dem Lehrer das kleine Ding schwer aufs Gemüt: SeitJahren leide er darunter, dass er in seinem
jugendlichen Leichtsinn die Patrone eingesteckt hat, sagte der Mann jetzt vor Gericht: Der Druck, sie loszuwerden, wurde immergrößer.Doch so sehr er sich auch schämte – eine Idee hatte er nicht: Ich konnte sie doch nicht einfach wegwerfen*, sagt er mit ehrlicher Reue. Nicht auszudenken, wenn er die Patrone in
den Main geschmissen hätte: Die Strömung hätte sie ans Ufer schwemmen können. Kinder hätten sie herausgefischt.Vielleicht wäre sie hochgegangen . . . Eine Chance habe er für sich gesehen, als im zweiten
Halbjahr 2009 eine Amnestie verkündet wurde : Wer freiwillig illegale Waffen abgab, sollte straffrei ausgehen. Der heute 64-Jährige sah die Kriegswaffenliste und dachte: >Dabei fällt eine Patrone nicht sehr ins Gewicht. Also holte er die Patrone aus dem Versteck im Keller und brachte sie am 18. Dezember
2009 zur Polizei. Er war geknickt, sagte ein Polizist, das schlechte Gewissen war ihm anzusehen.
Dass die verkündete Straffreiheit nicht für Kriegswaffen gilt, sorgte weder den Mann noch den Polizisten: Mit
Patronen dieses Kalibers wird schließlich Wild gejagt – was soll da verboten sein? Die schwarze Markierung an der Geschossspitze irritierte nicht. Das böse Erwachen kam, als Spezialisten des Landeskriminalamts
mit der Patrone schossen und deren Kern analysierten: Dieser ist härter, als das Gesetz für den zivilen
Gebrauch erlaubt. Am 23. Dezember 2009 bekam der Mann den Anruf, an dem er seitdem zu knabbern
hatte: EinVerbrecher sei er, sagte ihm der Polizist. Wer den Mann vor Gericht erlebt hat, kann sich vorstellen, wie sich der korrekte Beamte da gefühlt hat."- Geldstrafe für 64-jährigen Lehrer – Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz

[ZITATENDE]



So ergeht es dem gutgläubigen Bürger, wenn er (als Gutmensch durch und durch) dem Staat glaubt, dem Gesetzgeber Glauben schenken zu können - er wird wieder und wieder in den Ar*** getreten.



Quellenangaben: http://www.main-netz.de/nachrichten/politik/subdir/berichte01/art20501,1492181fCMS=7aaed4c2f35281d4ebfc391f1cf55ca6



Das erwähnt Internetforum: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=409401&st=0

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